Anhand der Aufkleber an den Industriesaugern oder an den zentralen Absauganlagen / Filteranlagen ist deutlich erkennbar, um welche Staubklasse es sich handelt
Was heißt das ?
Industriesauger werden mit geprüften Filtern versehen, die den Vorschriften entsprechen und an den Geräten sichtbar gekennzeichnet werden.
Industriesauger in der Staubklasse "H" sind geeignet zum Aufsaugen von
trockenen gesundheitsgefährdenden Stäuben mit allen MAK- Werten
einschliesslich krebserzeugender und krankheitserregender Stäube mit
Rückführung der Reinluft in den Arbeitsraum. Geprüft
nach DIN EN 60335-2-69:2001.
Diese Industriesauger wurden nach -Bauart 1 (B1)/ Zündquellenfreie Bauart- geprüft und sind geeignet zum Aufsaugen von trockenen, brennbaren Stäuben.
Prüfanforderungen für den Staubexplosionsschutz bei Industriesaugern und Entstaubern zum Einsatz in der
Zone 22/ Staub- EX
Filterauswahl bei B1- Geräten:Bei B1- Geräten können je nach Anwendungszweck und Anforderung Filter mit Staubklasseneinteilung -M- oder auch -H- verwendet werden. Das abzusaugende Medium bestimmt daher die jeweilige Ausführung des Filtersystems. |
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Diese Richtlinie legt verbindlich fest, dass die explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen einzuteilen und diese zu dokumentieren sind.
Die Einteilung erfolgt nach Häufigkeit und Dauer ( siehe Zeittabelle ) des
Auftretens von explosionsfähiger Atmosphäre sowie nach den zu erwartenden Auswirkungen.
Zoneneinteilung: Gas- EX- BereichIn diesen Bereichen kann eine explosionsfähige Atmosphäre (=e.A.) als Mischung brennbarer Stoffe in Form von Gas, Dampf oder Nebel mit Luft auftreten. |
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* Zone 0 |
Bereich in dem eine e.A. langzeitig oder häufig vorhanden ist. |
* Zone 1 |
Bereich in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine e.A. bilden kann. |
* Zone 2 |
Bereich in dem bei Normalbetrieb normalerweise keine oder aber nur kurzzeitig eine e.A. vorhanden ist. |
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Zur Unterscheidung der in den Zonendefinitionen verwendeten Begriffe "langzeitig" , "häufig", "gelegentlich", "selten" und "kurzzeitig" können keine konkreten Zahlenangaben gemacht werden. Die Auffassungen der Experten gehen weit auseinander. Zur Orientierung wird auf die Tabelle verwiesen, welche auf der V. Fachtagung "Maßnahmen des Brand- und Explosionsschutzes — Mittel zur Anlagen- und Arbeitsicherheit" in Merseburg vorgestellt wurde. Sinngemäß kann diese auch auf die Zonen 20 bis 22 übertragen werden.
Explosionsgefahr |
langzeitig/ häufig |
gelegentlich |
selten/ kurzzeitig |
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durch Gase/Dämpfe/ Nebel |
Zone 0 |
Zone 1 |
Zone 2 |
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durch Stäube |
Zone 20 |
Zone 21 |
Zone 22 |
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alte Zoneneinteilung |
Zone 10 |
Zone 11 |
Zonendefinitionen
Gefähr- dungsgrad |
Intervall desAuftretens der Gemische (jährlich) |
Intervall desAuftretens der Gemische (differenziert) |
Verweilzeitder Gemische |
Zone 0 |
Höher als bei Zone 1, |
Höher als bei Zone 1, |
Länger als bei Zone 1 |
Zone 1 |
>= 10 mal; < 1.000 mal |
>= 1 mal; < 3 mal/ Tag |
Länger als 0,5 Stunden bis 10 Stunden |
Zone 2 |
>= 1 mal; < 10 mal |
>= 1 mal/ Jahr; < 1 mal / Monat |
Kürzer als 0,5 Stunden
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